Die Behandlungen werden im Rahmen des aktuell gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Leider übernehmen die wenigsten gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich erkundigen.
Als Privatpatient haben Sie in der Regel keine Probleme mit der Rückvergütung der Rechnungen. Auch die Beihilfe im Öffentlichen Dienst übernimmt die meisten heilpraktischen Behandlungen.
Natürlich bekommen Sie gerne Auskunft, in welchem Kostenrahmen sich die jeweilige Therapie bewegen wird.